Kirchbau- und Förderverein e. V. · Essen-Heisingen

Für die St.-Georgs-Kirche in Heisingen.

Unser Verein beschafft Mittel für Baumaßnahmen, Unterhaltung und Ausschmückung der St.-Georgs-Kirche. Wir fördern die seelsorgerische Arbeit im Pfarrbezirk St. Georg – innerhalb und außerhalb der gemeindlichen Gebäude – und unterstützen insbesondere die Kirchenmusik.

Unser Auftrag

Drei Säulen unserer Arbeit

Gemäß § 1 unserer Satzung wirken wir für den Pfarrbezirk St. Georg – Essen-Heisingen in der Kirchengemeinde St. Josef Essen-Ruhrhalbinsel.

Bauerhalt & Ausschmückung

Wir beschaffen Mittel für Baumaßnahmen, Unterhaltung und Ausschmückung der St.-Georgs-Kirche und für etwaige weitere, für die Seelsorge erforderliche Einrichtungen – wie etwa ein Gemeindezentrum.

Kirchenmusik & Seelsorge

Wir fördern die seelsorgerische Arbeit und das Gemeinde­leben – innerhalb und außerhalb der gemeindlichen Gebäude. Besonders am Herzen liegt uns die Kirchenmusik in St. Georg.

Gebet für die Mitglieder

Einmal im Jahr findet eine heilige Messe für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder unseres Vereins statt – ein Zeichen geistlicher Verbundenheit über Generationen hinweg.

Vereinsleben

Mitgliederversammlung & Berichte

Alle zwei Jahre

Mitgliederversammlung

Gemäß § 8 unserer Satzung findet die ordentliche Mitglieder­versammlung alle zwei Jahre statt. Sie beschließt über Jahresbericht, Rechnungs­bericht, Vorstands­wahl und Entlastung.

Transparenz

Rechenschaft

Der Kassenwart legt der Mitglieder­versammlung den Rechnungs­bericht vor. Zwei gewählte Kassenprüfer prüfen die Kasse. Jährlich wird dem Bischöflichen Generalvikariat Rechnung gelegt.

Kirchlich anerkannt

Bischöfliche Aufsicht

Der Verein ist ein kirchlicher Verein und unterliegt der bischöflichen Aufsicht (§ 10). Wir sind nach den Bestimmungen der Abgaben­ordnung als gemeinnützig anerkannt.

Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Beitragshöhe bestimmen Sie nach § 4 unserer Satzung durch Selbst­einschätzung – mindestens der von der Mitglieder­versammlung festgesetzte Jahresbeitrag.